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Der ZFA hatte zu diesem Thema einen Videowettbewerb veranstaltet. In einem kurzen Video sollte zum Ausbildungsstart zielgruppenspezifisch sensibilisiert werden, dabei waren ein oder mehrere Abschnitte dieser Checkliste (Punkte 1 bis 7) zu berücksichtigen.
Der schriftliche Vertrag wird vor Beginn der Ausbildung zwischen Unternehmen und Azubi geschlossen. Er regelt Beginn, Dauer, Art und Ziel der Ausbildung. Er legt außerdem die Dauer der Probezeit und der täglichen Arbeitszeit fest, die Ausbildungsorte, die Höhe der Ausbildungsvergütung und den Urlaubsanspruch. Im Ausbildungsberuf Mediengestalter/-in Digital und Print müssen die Fachrichtung und die Wahl-Qualifikationen angegeben werden. Die Medientechnologen-Berufe und der Packmitteltechnologe verzichten auf Fachrichtungen, zeichnen sich aber auch durch Wahl-Qualifikationen aus.
Dem Ausbildungsvertrag muss als Anhang der individuelle Ausbildungsplan beigefügt werden.
Heutige Ausbildungsberufe sind vor allem im ersten Ausbildungsabschnitt inhaltlich breit angelegt, um den Azubis eine große Palette an Beschäftigungsmöglichkeiten nach der Ausbildung zu ermöglichen. Aber bereits während der Ausbildung beginnt die Spezialisierung. Diese Spezialisierung ergibt sich aus den Geschäftsfeldern/Produkten des Ausbildungsbetriebs und muss zu Beginn der Ausbildung festgelegt werden. Aus dieser Festlegung ergibt sich der individuelle Ausbildungsplan für jeden Azubi.
Infos zu den Spezialisierungen in den jeweiligen Medienberufen gibt es hier.
Der Ausbildungsplan ist Teil des Ausbildungsvertrags. Grundlage für den Plan sind die gesetzlichen Ausbildungsrahmenpläne für jeden Beruf. Der Ausbildungsplan richtet sich nach den jeweiligen Spezialisierungen der Betriebe, die für die Ausbildung gewählt wurden.
Mit dem Ausbildungsplan lässt sich also überprüfen, ob man wirklich alles lernt, was zur eigenen Ausbildung gehört.
Auf der ZFA-Website gibt es für jeden Medienberuf digitale Tools zur Erstellung individueller Ausbildungspläne.
Über die Inhalte deiner Ausbildung und den Unterricht in der Berufsschule muss ein genauer Ausbildungsnachweis geführt werden, das sogenannte Berichtsheft. Dies geschieht innerhalb der Arbeitszeit. Alle Ausbildungsnachweise müssen bei der Abschlussprüfung vorgelegt werden, anderenfalls wird man nicht zugelassen.
Der Ausbildungsnachweis ist in Streitfällen, zum Beispiel wenn die Abschlussprüfung nicht bestanden wurde, der einzige Nachweis über die tatsächlich absolvierten Ausbildungsabschnitte und Inhalte. Deshalb ist es wichtig, dass alles festgehalten wird.
Schon während der Ausbildung sollten die Einträge mit dem eigenen Ausbildungsplan verglichen werden. So kann sichergestellt werden, dass alle vorgegebenen Inhalte in den jeweiligen Ausbildungsabschnitten vermittelt wurden.
Die Ausbildungsnachweise werden mindestens einmal im Monat vom Ausbilder geprüft. Die Nachweise können auf Papier oder elektronisch geführt werden.
Nach einer Azubibefragung (PDF) des ZFA zur Ausbildungsqualität in Medienberufen ist die Mehrheit der Azubis mit der Qualität ihrer Ausbildung zufrieden. Dennoch zeigen sich Unterschiede in den befragten Berufen und es gibt auch Hinweise auf Probleme in der Ausbildung.
Wichtig ist vor allem, diese Probleme nicht zu ignorieren. Die drei Jahre Ausbildungszeit sind schnell vergangen und in dieser Zeit muss ein fundiertes Fachwissen vermittelt werden. Fehlende Ausbildungsinhalte werden spätestens in den bundesweit einheitlichen Prüfungen zum Problem.
Deshalb ist der Ausbilder ein entscheidender Ansprechpartner. Darüber hinaus sind natürlich die Personalleitung/Geschäftsführung oder der Betriebsrat geeignete Personen, die in diesen Fällen weiterhelfen sollen. Ist innerbetrieblich keine Lösung zu erreichen, sollte der Ausbildungsberater bei der zuständigen IHK oder HWK angesprochen werden. Oftmals hilft auch ein Gespräch mit den Lehrer/innen in der Berufsschule.
Mit der Zwischenprüfung wird der eigene Ausbildungsstand kontrolliert. Sie ist ein wichtiger Gradmesser für den eigenen Ausbildungsfortschritt, der in den Medienberufen aber nicht in die Abschlussnote einfließt.
Zur Abschlussprüfung wird nur zugelassen, wer die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Ausbildungsdauer hinter sich gebracht, die Zwischenprüfung absolviert und das Berichtsheft vorschriftsgemäß vorgelegt hat.
Zu Ausbildungsbeginn scheint die Prüfung noch weit entfernt. Im Nachhinein merken viele Prüflinge, dass ihnen die Zeit davon läuft. Deshalb hier ein paar Tipps:
Gerade in der Druck- und Medienbranche ist lebensbegleitendes Lernen ein Muss, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen mitzuhalten. Deshalb gibt es für die Fachkräfte der Branche eine Vielzahl von Weiterbildungsmöglichkeiten. Auf der ZFA-Website sind Infos zu den Aufstiegsfortbildungen Industriemeister, Medienfachwirt, Techniker und zum Studium zu finden. Bei den Verbänden Druck und Medien gibt es ein breit gefächertes Kursangebot für die Qualifizierung in einzelnen Themenfeldern (https://www.bvdm-online.de/themen/bildung/Weiterbildung/).
Quelle: https://www.Ausbildung.info/Ausbildung-a-z/letter_p