Struktur der Abschlussprüfung

Prüfungsbereich 1: Praktisch zu prüfen

Fachrichtung Beratung und Planung PB 1: Projektplanung und -konzeption

Prüfungs­stück I: Pro­jektkon­zep­tion
Zeit: Inner­halb von 10 Arbeits­ta­gen
Reali­sierung eines Pro­dukt­entwurfes, Gewich­tung: 50 %
Zeit: 6,5 Stunden

Prüfungs­stück II: W3-Qualifika­tion (Kaufmän­ni­sche Auf­trags­be­arbei­tung II
oder Kom­munika­tions­planung und Erfolgskontrolle)
Gewich­tung: 25 %
Zeit: 2 Stunden

Prä­senta­tion der Pro­jektkon­zep­tion Gewich­tung: 25 %
Zeit: 0,5 Stunden

Hier finden Sie wich­tige Informa­tio­nen zur Fach­rich­tung Ber­a­tung und Pla­nung.

Fachrichtung Konzeption und Visualisierung
PB 1: Designkonzeption und Visualisierung

Prüfungs­stück I: Designkon­zep­tion Zeit: Inner­halb von 10 Arbeits­ta­gen
Reali­sierung eines Medi­en­teil­pro­duk­tes, Gewich­tung: 50 %
Zeit: 6,5 Stunden

Prüfungs­stück II: W3-Qualifika­tion (Designkon­zep­tion II)
z.B. Logoge­stal­tung, Gewich­tung: 25 %
Zeit: 2 Stunden

Prä­senta­tion der Designkon­zep­tion Gewich­tung: 25 %
Zeit: 0,5 Stunden

Fachrichtung Gestaltung und Technik
PB 1: Gestaltungsumsetzung und technische Realisation

Prüfungs­stück I:
Teil a) Lösungsvor­schlag (Ent­wurf) mit Arbeits­pla­nung
Zeit: Inner­halb der Kon­zep­ti­ons­phase von 10 Arbeits­ta­gen
Teil b) Erstel­lung eines Teil­pro­duk­tes der Medi­en­pro­duk­tion
Zeit: 7 Stunden
Gewich­tung Teil a) und Teil b): 75 %

Prüfungs­stück II: W3-Qualifika­tion nach § 4 Abs. 3 Nr. 3, Gewich­tung: 25 %
Zeit: 2 Stunden

Prüfungsbereiche 2 bis 5: Schriftlich zu prüfen

PB 2: Konzeption und Gestaltung

12 hand­lungs­ori­en­tierte, offene Auf­gaben­stel­lun­gen je Fach­rich­tung und Schwer­punkt (á 10 Punkte), von denen 10 zu bearbei­ten sind

90 Min­u­ten Bearbei­tungs­zeit

Erlaubte Hilfs­mit­tel: nicht pro­grammier­ter, netz­un­abhängiger Taschenrech­ner ohne Kom­mu­nika­ti­ons­mög­lichkeit mit Drit­ten

PB 3: Medienproduktion

12 hand­lungs­ori­en­tierte, offene Auf­gaben­stel­lun­gen je Fach­rich­tung und Schwer­punkt (á 10 Punkte), von denen 10 zu bearbei­ten sind

90 Min­u­ten Bearbei­tungs­zeit

Erlaubte Hilfs­mit­tel: nicht pro­grammier­ter, netz­un­abhängiger Taschenrech­ner ohne Kom­mu­nika­ti­ons­mög­lichkeit mit Drit­ten

Der ZFA gibt ca. 6 bis 8 Wochen vor dem schrift­li­chen Prüfungs­termin nähere Hinweise zu den Prüfungsgebie­ten der PB 2 und 3 bekannt unter Aktuel­les

PB 4: Kommunikation

1 Deut­schaufgabe á 50 Punkte

1 Eng­lischaufgabe á 50 Punkte

60 Min­u­ten Bearbei­tungs­zeit

Erlaubte Hilfs­mit­tel: Rechtschreib-Nach­schlage­werk, eng­li­sches Fach­wörterbuch, eng­li­sches Wörterbuch: eng­lisch-deutsch / deutsch-eng­lisch

Hier einige Bei­spiele, aus wel­chen Berei­chen die Auf­ga­ben kommen kön­nen.

PB 5: Wirtschafts- und Sozialkunde

PAL-Auf­gabenbogen

18 Mul­ti­ple-Choice-Auf­ga­ben, von denen 15 zu bearbei­ten sind á 1 Punkt : Divi­sor 0,375 = 40 Punkte

6 unge­bundene Auf­ga­ben, von denen 5 zu bearbei­ten sind á 10 Punkte × 1,2 = 60 Punkte

60 Min­u­ten Bearbei­tungs­zeit

Hilfs­mit­tel: Anlage 1 mit Aus­zügen aus Geset­zes­tex­ten

Zu den The­menbe­rei­chen der Abschluss­prüfung

Gewichtungen

Prüfungsbe­reich 1: Praxis: 50 %

Prüfungsbe­reich 2: Kon­zep­tion und Gestal­tung: 15 %

Prüfungsbe­reich 3: Medi­en­pro­duk­tion: 15 %

Prüfungsbe­reich 4: Kom­mu­nika­tion: 10 %

Prüfungsbe­reich 5: Wirt­schafts- und Sozialkunde: 10 %

Es wird eine Gesamtnote (Praxis und Theorie) aus­gewie­sen.

Bestehensreglungen

Sowohl im Gesamt­er­geb­nis als auch im Prüfungsbe­reich 1 (Praxis) müs­sen mindes­tens aus­rei­chende Leis­tun­gen erbracht wer­den.

In drei wei­te­ren Prüfungsbe­rei­chen müs­sen eben­falls mindes­tens aus­rei­chende Leis­tun­gen erbracht wer­den.

Es ist kein Unge­nügend erlaubt.

Man darf sich nur in einem schrift­li­chen Prüfungsbe­reich ein Mangelhaft erlau­ben, in welchem ist egal.