Vorbildliche Lehrlingsordnung

Die besonders quali­fizierte Berufs­aus­bildung in der deut­schen Druck­industrie hat eine lange Tra­di­tion: Bereits 1920 leg­ten die Tarifver­trags­par­teien in der Lehr­lings­ord­nung für das „Deut­sche Buch­druckgewerbe“ detail­liert fest, wel­che Leis­tun­gen in einem erfolg­rei­chen Aus­bildungsver­hält­nis erbracht wer­den müs­sen.

Im Jahre 1949, noch vor der Kon­sti­tu­ierung der Bundes­re­publik Deutsch­land, gründe­ten die dama­lige „Arbeitsgemeinschaft der graphi­schen Ver­bän­de“ und die „Indus­trie­gewerkschaft Druck und Papier“ den „Zen­tral-Fach­aus­schuss für die Druck­industrie (ZFA)“. Dieser Aus­schuss aus Arbeit­neh­mer- und Arbeitgeberver­tre­tern sollte die wich­tigste Vor­aus­setzung für Wachstum und Kon­kur­renzfä­higkeit der Druck­industrie schaffen: Hoch­quali­fizier­ten Nach­wuchs – durch eine Aus­bil­dung, die in einem Zeit­al­ter fort­wäh­render tech­ni­scher Umwälzun­gen dau­er­haft Schritt hal­ten kann. Im Jahr 2001 wurde der ZFA zeitgemäß in Zen­tral-Fach­aus­schuss Berufs­bildung Druck und Medien umbe­nannt.

Die heu­tigen Tarifver­trags­par­teien, der „Bundes­ver­band Druck und Medien (bvdm)„und die „Ver­einte Dienstleis­tungs­gewerkschaft Fachbereich Medien, Kunst und Indus­trie (ver.di)“, ent­wi­ckel­ten eine völ­lig neu­ar­tige „Aus­bildungs­ord­nung“, in der sie sich bis heute ver­pflich­ten:

Fach­li­che Fra­gen der Berufs­bildung in der Druck­industrie gemein­sam zu lösen und bundes­ein­heit­li­che Prüfungs­aufga­ben für alle Aus­bildungsbe­rufe der Druck­industrie zu erstel­len.

Diese Aus­bildungs­ord­nung hatte nicht nur eine Vor­bildfunk­tion für andere in- und aus­ländi­sche Indus­triezweige, sondern auch für das staat­li­che Berufs­bildungsge­setz von 1969.

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