Aufgaben und Arbeitsweise des Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien (ZFA)

Wer ist der ZFA?

Der ZFA ist eine gemein­same Einrich­tung der bei­den Tarifver­trags­par­teien Bundes­ver­band Druck und Medien (bvdm) und ver.di Medien, Kunst und Indus­trie. Seit mehr als 60 Jah­ren ver­pflich­ten sich die arbeitgeber- und arbeit­neh­mer­sei­tigen Orga­ni­sa­tio­nen im ZFA:

Wie viele Beschäftigte hat der ZFA?

Die Geschäfts­stelle des ZFA in Kas­sel wird von einer Geschäfts­füh­re­rin und zwei Mit­arbei­te­rin­nen betreut.

Wer erstellt die Zwischen- und Abschlussprüfungen?

Die Prüfungs­aufga­ben wer­den ehren­amt­lich von Arbeitgeber-, Arbeit­neh­mer- und Leh­rerver­tre­tern erstellt. Die fach­lich geeig­ne­ten Auf­gaben­er­stel­ler wer­den laut Berufs­bildungsge­setz paritä­tisch beru­fen und erarbei­ten die Prüfungs­aufga­ben jeweils gemein­sam. In den einzel­nen Berufs­grup­pen erarbei­ten sehr engagierte und kom­pe­tente Fach­leute die schrift­li­chen und prak­ti­schen Zwi­schen- und Abschluss­prüfun­gen.

Warum gibt es bundeseinheitliche Prüfungen?

Ein­heit­li­che Prüfungs­aufga­ben sind eine wich­tige Vor­aus­setzung für Chan­cen­gleichheit bei der Aus­bil­dung und im spä­te­ren Berufs­le­ben. Die Prüfungs­inhalte müs­sen ständig an die tech­ni­sche und wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung der Praxis ange­passt wer­den.

Wie entstehen neue Ausbildungsordnungen?

Die Ent­wick­lung neuer Aus­bildungs­ord­nun­gen läuft nach einem gere­gel­ten Ver­fah­ren ab, an dem der Bund, die Län­der, Arbeitgeber­or­ga­ni­sa­tio­nen und Gewerkschaf­ten betei­ligt sind. Bei der Ent­wick­lung neuer Aus­bildungs­ord­nun­gen erarbei­ten Sachver­ständige des Bundes­ver­bandes Druck und Medien (als Arbeitgeber­or­ga­ni­sa­tion) und ver.di Fachbereich Medien, Kunst und Indus­trie unter Federführung des Bundes­in­sti­tu­tes für Berufs­bildung die Struktur und die Inhalte des Berufs­bildes.

Par­allel dazu wird von Ver­tre­tern der Län­der der Rahmen­lehr­plan für die Berufs­schulen erarbei­tet. Betriebli­che Aus­bildungs­ord­nung und Rahmen­lehr­plan wer­den dabei zeit­lich und inhalt­lich auf­ein­ander abge­stimmt. Nach wei­te­ren Abstim­mungsver­fah­ren des Bundes und der Län­der wer­den dann die Ver­ord­nun­gen über die Berufs­aus­bildung vom Bundes­mi­nis­terium für Wirt­schaft und Tech­no­logie (BMWi) im Ein­ver­neh­men mit dem Bundes­mi­nis­terium für Bildung und For­schung (BMBF) erlas­sen und anschließend im Bundes­ge­setz­blatt ver­öffent­licht.

Anette Jacob
Zen­tral-Fach­aus­schuss Berufs­bildung Druck und Medien

Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien
Wilhelmshöher Allee 260
34131 Kassel
Postfach 41 02 49
34064 Kassel
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