Aufgaben und Arbeitsweise des Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien (ZFA)

Wer ist der ZFA?

Der ZFA ist eine gemein­same Einrich­tung der beiden Tarif­v­er­tragsp­arteien Bundesver­band Druck und Medien (bvdm) und ver.di Medien, Kunst und Ind­u­s­t­rie. Seit rund 75 Jahren ver­pflich­ten sich die arbeitgeber- und arbeit­neh­m­er­sei­tigen Org­a­ni­sa­tio­nen im ZFA:

Wie viele Beschäftigte hat der ZFA?

Die Geschä­ft­ss­t­elle des ZFA in Kassel wird von einer Geschä­ftsführerin und zwei Mit­arbeite­rin­nen betreut.

Wer erstellt die Zwischen- und Abschlussprüfungen?

Die Prüfungsaufga­ben werden ehrenamt­lich von Arbeitgeber-, Arbeit­neh­mer- und Lehrervertr­etern erste­llt. Die fachlich geeigne­ten Aufgabenerst­el­ler werden laut Berufs­bildungs­ge­setz pari­tä­tisch ber­ufen und erarb­e­i­ten die Prüfungsaufga­ben jeweils gemein­sam. In den einzelnen Berufsgrup­pen erarb­e­i­ten sehr engag­ierte und kom­pe­t­ente Fach­le­ute die schriftl­ichen und prak­ti­schen Zwi­sc­hen- und Abs­ch­luss­prü­fungen.

Warum gibt es bundeseinheitliche Prüfungen?

Einheitl­iche Prüfungsaufga­ben sind eine wich­tige Vor­aus­set­zung für Cha­ncen­g­leichh­eit bei der Aus­bil­dung und im späteren Beruf­sl­e­ben. Die Prüfungsinhalte müs­sen ständig an die tech­ni­sche und wir­tschaft­liche Entwi­cklung der Praxis ang­ep­asst werden.

Wie entstehen neue Ausbildungsordnungen?

Die Entwi­cklung neuer Aus­bildung­s­ord­nungen läuft nach einem ger­e­gel­ten Verf­ah­ren ab, an dem der Bund, die Länder, Arbeitgeb­e­ro­rg­a­ni­sa­t­i­onen und Gewerkschaf­ten betei­ligt sind. Bei der Entwi­cklung neuer Aus­bildung­s­ord­nungen erarb­e­i­ten Sachver­ständige des Bundesver­b­andes Druck und Medien (als Arbeitgeb­e­ro­rg­a­ni­sa­tion) und ver.di Fachbereich Medien, Kunst und Ind­u­s­t­rie unter Federführung des Bundes­i­n­s­t­itu­tes für Berufs­bildung die Struktur und die Inhalte des Berufs­bildes.

Parallel dazu wird von Vertr­etern der Länder der Rahmen­lehr­plan für die Berufsschu­len erarb­ei­tet. be­trieb­liche Aus­bildung­s­ord­nung und Rahmen­lehr­plan werden dabei zeit­lich und inhalt­lich aufei­nan­der abgestimmt. Nach weiteren Abstim­mungs­ver­fa­hren des Bundes und der Länder werden dann die Ver­ordnungen über die Berufsaus­bil­dung vom Bundesmi­ni­sterium für Wir­tschaft und Techn­ologie (BMWi) im Einve­r­ne­hmen mit dem Bundesmi­ni­sterium für Bildung und Forsc­hung (BMBF) erl­as­sen und ansc­hließend im Bundesge­setzblatt ver­öff­entlicht.

Anette Jacob
Zen­tral-Fach­ausschuss Berufs­bildung Druck und Medien

Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien
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