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In den vergangen Jahren musste der ZFA immer wieder feststellen, dass einige Auszubildende und Prüfungsteilnehmer/innen des Ausbildungsberufes Mediengestalter/in Digital Print Prüfungsaufgaben des ZFA bzw. Ergebnisse dieser Prüfungen veröffentlicht haben.
Eine Vervielfältigung bzw. Veröffentlichung der schriftlichen und praktischen Prüfungen im Internet oder wo auch immer ist dem ZFA allein vorbehalten. Bitte lesen Sie dazu folgende juristische Stellungnahme:
Die Veröffentlichung von Prüfungsaufgaben und -unterlagen verstößt gegen das Urheberrecht des ZFA. Für jeden Prüfungsteilnehmer ist anhand des Copyrightvermerks erkennbar, dass an diesen Unterlagen ein Urheberrecht besteht und Unterlagen damit nur mit Genehmigung des ZFA veröffentlicht werden dürfen.
Texte und Bilder genießen Urheberrechtsschutz nach dem Urheberrechtsgesetz. Auch Bearbeitungen der geschützten Werke sind nur mit Zustimmung des Urhebers zulässig. Wird dagegen verstoßen, so gibt das Urheberrechtsgesetz dem Verletzten Urheber Unterlassungs-/Schadensersatz. In Einzelfällen kommt auch eine strafrechtliche Verfolgung in Betracht. Die ausgegebenen Prüfungsunterlagen dürfen vom Prüfling nur zur Bearbeitung seiner Aufgabe benutzt und nicht im Internet veröffentlicht werden. Der Urheber und damit der ZFA ist nach dem Urheberrechtsgesetz berechtigt auch in zeitlicher und örtlicher Hinsicht zu bestimmen, wie die zur Verfügung gestellten Prüfungsunterlagen benutzt werden können.
Mit der persönlichen Erklärung, die bei einreichen der Prüfungsunterlagen auszuhändigen ist, wurde jeder Prüfling auch auf diese Rechtslage hingewiesen.
Wer daher Prüfungsaufgaben oder das Ergebnis der Prüfung unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Texte oder Bilder ins Internet stellt, hat mit Schadensersatz und Unterlassungsansprüchen zu rechnen. Darüber hinaus können Mitteilungen an den Provider erfolgen, der die entsprechende Webseite zu sperren hat, weil sich auf ihr rechtswidrige Inhalte befinden.