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„Mediengestalter Digital und Print / Mediengestalterin Digital und Print“
Anerkannte Berufsbezeichnung durch die Verordnung vom 26. April 2013 (BGBl. I, S. 1173)
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt zu einem Drittel der Ausbildungszeit in einer der drei Fachrichtungen:
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Mediengestalter/innen sind in Industrie und Handwerk tätig. Sie arbeiten bei Marketingkommunikationsagenturen, Designstudios, Unternehmen der Druck- und Medienwirtschaft, Mediendienstleistern, Verlagen sowie in Marketing- und Kommunikationsabteilungen von Unternehmen und öffentlichen Institutionen.
führen Projektplanungen für Medienprodukte selbstständig und im Team durch,
betreuen und beraten Kunden und erstellen Angebote,
bearbeiten Teilaufgaben des Projektmanagements,
visualisieren und präsentieren Projekte,
führen projektbezogene Datenbearbeitungen durch;
analysieren Kundenaufträge, recherchieren die Umfeldbedingungen und Zielgruppen,
nutzen Kreativitätstechniken zur Erstellung von Konzeptionen,
visualisieren und präsentieren Ideen und Entwürfe,
arbeiten Entwürfe für die mediengerechte Weiterverarbeitung aus,
setzen mediengerechte Kontrollverfahren zur Qualitätssicherung ein;
planen Produktionsabläufe selbstständig und im Team,
gestalten Elemente für Medienprodukte,
übernehmen, erstellen, transferieren und konvertieren Daten für die Mehrfachnutzung,
kombinieren Medienelemente, stellen sie für unterschiedliche Medien bereit und geben sie auf unterschiedlichen Medien aus,
stimmen Arbeitsergebnisse mit dem Kunden ab.
Der Ausbildungsberuf Mediengestalter/in Digital und Print wurde 1998 geschaffen, in ihm gingen alle damaligen Druckvorstufenberufe auf und es kamen neue Digitalmedien-Inhalte hinzu. Die Sozialpartner haben nun unter dem Dach des ZFA eine Voruntersuchung zum Neuordnungsbedarf initiiert, welche das BIBB durchgeführt hat. Den ausführlichen Abschlussbericht dieser Voruntersuchung finden Sie hier: Download PDF (4 MB)