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Die Ausbildung muss bundesweit vergleichbare Inhalte vermitteln und ein vergleichbar hohes Niveau der Qualifikationen gewährleisten. Diese Standards werden von der Ausbildungsordnung (Verordnung über die Berufsausbildung) gesetzt. Für die Ausgestaltung der praktischen Ausbildung im Betrieb gibt der Ausbildungsrahmenplan, der als Anlage zur Ausbildungsordnung veröffentlicht wird, die nötigen Leitlinien. Download PDF (125 KB)
Weitere Informationen in der BIBB-Broschüre (5 MB) mit Umsetzungshilfen und Praxistipps zu den Berufen Geomatiker/Geomatikerin und Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin.
Das 1. Ausbildungsjahr ist identisch und auch die Zwischenprüfung, die sich auf die Inhalte des 1. Ausbildungsjahres bezieht, ist für Geomatiker und Vermessungstechniker identisch. Der ZFA bietet bundeseinheitliche Zwischenprüfungen für Geomatiker und Vermessungstechniker an. Neben dem ZFA gibt es aber noch andere zuständige Stellen des Öffentlichen Dienstes, die eigene Prüfungsaufgaben erstellen.
Im 2. Ausbildungsjahr teilt sich die Ausbildung in die beiden Berufe Geomatiker und Vermessungstechniker.
Nach dem 3. Ausbildungsjahr erfolgt die Abschlussprüfung. Der ZFA erstellt nur für den Geomatiker eine bundeseinheitliche Abschlussprüfung, nicht für den Vermessungstechniker.
Enthält den aktuellen Rahmenlehrplan für die Berufsschulen, auf dessen Basis diese ihren konkreten schulischen Lehrplan erstellen. Download PDF (1 MB)
Für Bewerbungen im Ausland kann es sinnvoll sein, wenn man ein Dokument in der Landessprache vorweisen kann. Dazu gibt es die von der Bundesregierung publizierten Zeugniserläuterungen in Deutsch, Englisch und Französisch.