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Industriemeister der Fachrichtung Printmedien und Medienfachwirte sind in der mittleren Führungsebene von Medienunternehmen tätig. Sie sind qualifiziert, selbstständig planerische Aufgaben in der Druck- und Medienwirtschaft wahrzunehmen. Sie planen, steuern und kontrollieren Medienproduktionen auf der Basis technischer, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge. Facharbeiter, die sich weiterbilden wollen, können sich für folgende Weiterbildungsprofile entscheiden:
Am 31.12.2019 wurden die neuen Verordnung über die Prüfung zu den anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Medienwirtschaft erlassen, die die Prüfungen für Industriemeister der Fachrichtung Printmedien und Medienfachwirte regelt. Die Weiterbildungsprofile sind inhaltlich aufeinander abgestimmt. Der überwiegende Teil der Prüfungsanforderungen ist identisch formuliert, da im mittleren Management das Planen, Steuern, Durchführen und Kontrollieren von Medienproduktionen auf Basis gleicher betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge basiert.
Die wesentlichen Unterschiede ergeben sich im Bereich der technischen Kompetenzen. Die Prüfungsanforderungen für Industriemeister und Medienfachwirte sind im Bereich der Grundlegenden Qualifikationen identisch, unterscheiden sich aber in den Handlungsspezifischen Qualifikationen im Bereich der Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte, welche sich für Industriemeister auf „Druck und Druckveredelung oder Druckweiterverarbeitung“ und für Medienfachwirte auf „Printmedien oder Digitalmedien“ beziehen.
Durch die Schwerpunktbildung in den Produktionsprozessen, ist der Industriemeister mehr geeignet für Facharbeiter aus dem Druck und der Druckweiterverarbeitung, der Medienfachwirt mehr für Mediengestalter, wobei hier noch die Wahl zwischen Printmedien und Digitalmedien besteht. Allerdings kann man als Facharbeiter, unabhängig vom Ausbildungsberuf, zwischen den Profilen auswählen. Letztlich ist die Entscheidung davon abhängig, von welchem Profil man sich auf dem Arbeitsmarkt die größten Chancen verspricht. Die beteiligten Verbände haben die Profile auf die Anforderungen der technischen und kaufmännischen Führungsebene in Unternehmen der Medienindustrie abgestimmt. Sie empfehlen ihren Unternehmen sich mit der neuen Konzeption auseinander zu setzen.
2020 wurden in die Verordnungen die neuen Abschlussbezeichnungen „Bachelor Professional“ integriert, damit gehören die Medienfortbildungen zu den ersten Weiterbildungsverordnungen in Deutschland, die diesen Zusatz erhalten haben.
Der Industriemeister Fachrichtung Printmedien erhält die Bezeichnung „Bachelor Professional in Print“ und der Medienfachwirt den „Bachelor Professional in Media“. Dadurch wird verdeutlicht, dass diese Abschlüsse gleichwertig mit dem Hochschul-Bachelor sind, da beide dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens zugeordnet sind.
Mehr Informationen erhalten Sie auch in unserer Broschüre „Bachelor Professional in der Medienfortbildung“.
Prüfungsteilnehmer, die eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Druck- und Medienwirtschaft abgelegt haben, benötigen keine weiteren Berufspraxisjahre. Darüber hinaus ist noch geregelt, wie mit den sonstigen anerkannten Ausbildungsberufen in Verbindung mit der Berufspraxis zu verfahren ist.
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Erstmals wird für alle Qualifikationsprofile der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (AEVO) einheitlich verbindlich festgeschrieben. Dieser Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung in Form einer gesonderten Prüfung zu erbringen.
Diese Prüfungsteile, die den bundeseinheitlich geregelten Anforderungen für fast alle Fortbildungsprofile der Wirtschaft entsprechen, sind unverändert geblieben und werden schriftlich geprüft.
Geprüft werden die Handlungsspezifischen Qualifikationen mit je einer schriftlichen Situationsaufgabe aus den Handlungsbereichen „Medienproduktion“ sowie „Führung und Organisation“.
Darüber hinaus ist eine Projektarbeit anzufertigen sowie eine Präsentation und ein Fachgespräch zum Thema zu führen. Der Projektarbeit kommt besondere Bedeutung zu, denn hier ist in Form einer praxisorientierten Gesamtplanung nachzuweisen, dass der Prüfungsteilnehmer als betriebliche Führungskraft komplexe, praxisorientierte Aufgaben und Problemstellungen erfassen, darstellen, beurteilen und lösen kann. Das Thema der Gesamtplanung wird vom Prüfungsausschuss gestellt. In der mündlichen Präsentation ist die Gesamtplanung darzustellen und in einem anschließenden Fachgespräch sind weiterführenden Fragestellungen dazu zu beantworten.
Bildungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Prüfung führen die Druck- und Medienverbände in Kooperation mit den Industrie- und Handelskammern durch. Die Gesamtzeit der Weiterbildungsmaßnahme umfasst 900 Unterrichtseinheiten.
Die aktuellen Verordnungen sind erhältlich über den Verlag wbv Media.
Informationen zu Vorbereitungskursen erhalten Sie von den Bildungsexperten der Druck- und Medienverbände oder den Industrie- und Handelskammern.