Struktur der Abschlussprüfung

Prüfungsbereich 1: Praktisch zu prüfen

Fachrichtung Beratung und Planung PB 1: Projektplanung und -konzeption

Prüfun­gs­stück I: Pro­jektk­onzep­tion
Zeit: Inn­erhalb von 10 Arbei­t­s­t­agen
Realisi­erung eines Pro­duktentwu­rfes, Gewich­tung: 50 %
Zeit: 6,5 Stunden

Prüfun­gs­stück II: W3-Qualifika­tion (Kaufmän­n­i­sche Auf­tragsbe­arbei­tung II
oder Kom­munika­tions­planung und Erfolgskontrolle)
Gewich­tung: 25 %
Zeit: 2 Stunden

Präsenta­t­ion der Pro­jektk­onzep­tion Gewich­tung: 25 %
Zeit: 0,5 Stunden

Hier finden Sie wich­tige Informa­t­i­onen zur Fach­rich­tung Bera­tung und Planung.

Fachrichtung Konzeption und Visualisierung
PB 1: Designkonzeption und Visualisierung

Prüfun­gs­stück I: Designkonzep­t­ion Zeit: Inn­erhalb von 10 Arbei­t­s­t­agen
Realisi­erung eines Medien­teilpr­oduk­tes, Gewich­tung: 50 %
Zeit: 6,5 Stunden

Prüfun­gs­stück II: W3-Qualifika­tion (Designkonzep­t­ion II)
z.B. Logogestal­tung, Gewich­tung: 25 %
Zeit: 2 Stunden

Präsenta­t­ion der Designkonzep­t­ion Gewich­tung: 25 %
Zeit: 0,5 Stunden

Fachrichtung Gestaltung und Technik
PB 1: Gestaltungsumsetzung und technische Realisation

Prüfun­gs­stück I:
Teil a) Lösungsvor­schlag (Entwurf) mit Arbeitspla­nung
Zeit: Inn­erhalb der Konzep­t­i­o­nsp­hase von 10 Arbei­t­s­t­agen
Teil b) Erstellung eines Teilpr­oduk­tes der Medien­pro­duk­tion
Zeit: 7 Stunden
Gewich­tung Teil a) und Teil b): 75 %

Prüfun­gs­stück II: W3-Qualifika­tion nach § 4 Abs. 3 Nr. 3, Gewich­tung: 25 %
Zeit: 2 Stunden

Prüfungsbereiche 2 bis 5: Schriftlich zu prüfen

PB 2: Konzeption und Gestaltung

12 handlungso­ri­en­tierte, offene Aufgaben­stellungen je Fach­rich­tung und Schwerpunkt (á 10 Punkte), von denen 10 zu bearb­e­i­ten sind

90 Min­uten Bearbei­tungsz­eit

Erlau­bte Hilfs­mi­t­tel: nicht pro­gramm­ierter, netz­un­abhängiger Taschen­r­ec­hner ohne Kom­mu­nika­tionsmög­lich­k­eit mit Dritten

PB 3: Medienproduktion

12 handlungso­ri­en­tierte, offene Aufgaben­stellungen je Fach­rich­tung und Schwerpunkt (á 10 Punkte), von denen 10 zu bearb­e­i­ten sind

90 Min­uten Bearbei­tungsz­eit

Erlau­bte Hilfs­mi­t­tel: nicht pro­gramm­ierter, netz­un­abhängiger Taschen­r­ec­hner ohne Kom­mu­nika­tionsmög­lich­k­eit mit Dritten

Der ZFA gibt ca. 6 bis 8 Wochen vor dem schriftl­ichen Prüfungs­termin nähere Hinweise zu den Prüfungsgebie­ten der PB 2 und 3 bekannt unter Aktu­elles

PB 4: Kommunikation

1 Deu­tschaufgabe á 50 Punkte

1 Englischaufgabe á 50 Punkte

60 Min­uten Bearbei­tungsz­eit

Erlau­bte Hilfs­mi­t­tel: Rechtschreib-Nachschlage­werk, engl­i­sches Fachwörte­rbuch, engl­i­sches Wörterbuch: englisch-deutsch / deutsch-englisch

Hier einige Beis­piele, aus wel­c­hen Bereichen die Aufga­ben kommen können.

PB 5: Wirtschafts- und Sozialkunde

PAL-Aufgabenbogen

18 Mul­tiple-Cho­ice-Aufga­ben, von denen 15 zu bearb­e­i­ten sind á 1 Punkt : Divi­sor 0,375 = 40 Punkte

6 ung­ebundene Aufga­ben, von denen 5 zu bearb­e­i­ten sind á 10 Punkte × 1,2 = 60 Punkte

60 Min­uten Bearbei­tungsz­eit

Hilfs­mi­t­tel: Anlage 1 mit Auszügen aus Gese­tze­s­tex­ten

Zu den Theme­nbere­ichen der Abschluss­prüfung

Gewichtungen

Prüfung­sbereich 1: Praxis: 50 %

Prüfung­sbereich 2: Konzep­t­ion und Gestal­tung: 15 %

Prüfung­sbereich 3: Medien­pro­duk­tion: 15 %

Prüfung­sbereich 4: Kom­mu­nika­tion: 10 %

Prüfung­sbereich 5: Wir­tscha­fts- und Soz­ialkunde: 10 %

Es wird eine Gesamtnote (Praxis und Theorie) ausgewie­sen.

Bestehensreglungen

Sowohl im Gesam­t­ergeb­nis als auch im Prüfung­sbereich 1 (Praxis) müs­sen min­de­s­tens ausre­ichende Lei­s­tungen erbracht werden.

In drei weiteren Prüfung­sbere­ichen müs­sen ebenfalls min­de­s­tens ausre­ichende Lei­s­tungen erbracht werden.

Es ist kein Ung­enügend erlaubt.

Man darf sich nur in einem schriftl­ichen Prüfung­sbereich ein Mangelhaft erlau­ben, in welchem ist egal.