Struktur der Abschlussprüfung

Prüfungsbereich 1: Buchbinderische Fertigung

Arbeitsaufgabe

a)  Einzel- und Sonderfer­tigung: ein Pro­dukt gestal­ten, her­stel­len oder instand set­zen

oder

b)  Maschi­nelle Fer­tigung: drei unter­schied­liche Maschi­nen ein­stel­len sowie ein Fer­tigungsmus­ter her­stel­len

Situa­tives Fachge­spräch (max. 10 Min­u­ten)

Pla­nung und Dokumen­ta­tion mit praxis­üb­li­chen Unter­la­gen

Gesamtdauer: 7 Stunden

Situa­tives Fachge­spräch: Download PDF (115 KB)

Prüfungsbereiche 2–4: Schriftlich zu prüfen

Prüfungsbereich 2: Auftragsplanung und Kommunikation

7 hand­lungs­ori­en­tierte, offene Auf­gaben­stel­lun­gen (über­greifend) mit inte­grier­tem Fach­rech­nen á 10 Punkte

3 Auf­gabe je W2-Modul Einzel- und Sonderfer­tigung oder Maschi­nelle Fer­tigung á 10 Punkte

120 Min­u­ten Bearbei­tungs­zeit

Erlaub­tes Hilfs­mit­tel: nicht pro­grammier­ter, netz­un­abhängiger Taschenrech­ner ohne Kom­mu­nika­ti­ons­mög­lichkeit mit Drit­ten

Prüfungsbereich 3: Fertigungstechniken und buchbinderische Gestaltung

15 Mul­ti­ple-Choice-Auf­ga­ben á 2 Punkte

7 aus 9 hand­lungs­ori­en­tierte, offene Auf­gaben­stel­lun­gen mit inte­grier­tem Fach­rech­nen (2 zur Abwahl) á 10 Punkte

120 Min­u­ten Bearbei­tungs­zeit

Erlaub­tes Hilfs­mit­tel: nicht pro­grammier­ter, netz­un­abhängiger Taschenrech­ner ohne Kom­mu­nika­ti­ons­mög­lichkeit mit Drit­ten

Prüfungsbereich 4: Wirtschafts- und Sozialkunde (PAL-Aufgabenbogen)

18 Mul­ti­ple-Choice-Auf­ga­ben,von denen 15 zu bearbei­ten sind á 1 Punkt : Divi­sor 0,375 = 40 Punkte

6 unge­bundene Auf­ga­ben,von denen 5 zu bearbei­ten sind á 10 Punkte x 1,2 = 60 Punkte

60 Min­u­ten Bearbei­tungs­zeit

Hilfs­mit­tel: evtl. mit­ge­lieferte Anlage mit Aus­zügen aus Geset­zes­tex­ten

Gewichtungen

Prüfungsbe­reich 1: Praxis: 50 %

Prüfungsbe­reich 2: Auf­trags­pla­nung und Kom­mu­nika­tion: 20 %

Prüfungsbe­reich 3: Fer­tigungs­tech­niken und buchbinderi­sche Gestal­tung 20 %

Prüfungsbe­reich 4: Wirt­schafts- und Sozialkunde: 10 %

Es wir eine Gesamtnote (Praxis und Theorie) aus­gewie­sen.

Bestehensreglungen

Sowohl im Gesamt­er­geb­nis als auch im Prüfungsbe­reich 1 (Praxis) müs­sen mindes­tens aus­rei­chende Leis­tun­gen erbracht wer­den.

In zwei wei­te­ren Prüfungsbe­rei­chen müs­sen eben­falls mindes­tens aus­rei­chende Leis­tun­gen erbracht wer­den.

Es ist kein Unge­nügend erlaubt.

Man darf sich nur in einem schrift­li­chen Prüfungsbe­reich ein Mangelhaft erlau­ben, in welchem ist egal.