Zwischenprüfungen 2020 entfallen ersatzlos

Die zuständigen IHK-Gremien haben sich am 16.03.2020 darauf verständigt, die für das Frühjahr 2020 ange­setzte Zwischen­­prüfung ersatz­los entfa­l­len zu las­sen. Auf ein nach­tr­ägliches Abl­egen der Zwischen­­prüfung wird für die im Frühjahr 2020 betro­ffenen Prüflinge ver­zich­tet.

Die Zwischen­­prüfung soll den Azubis wie auch den Aus­bil­denden in den Betri­e­ben zur Mitte der Berufsaus­bil­dung in erster Linie eine Rück­meldung über den Lei­s­tun­g­sstand geben. Beide Seiten erha­lten damit einen Hinw­eis wie beis­pielsweise das Lernen weiter gefördert und Aus­bildungs­maß­nahmen verb­essert werden können.

Anders als bei der Abschluss­prüfung erge­ben sich aus den Ergeb­nis­sen der Zwischen­­prüfung jedoch keine ver­bind­l­ichen Folgen für das Best­ehen des Berufsab­s­chlu­s­ses. Sie fließt als Prüfungs­lei­s­tung nicht in das End­erge­b­nis der Abs­chlus­snote ein.

Daher wird sei­tens der IHKs als zuständige Ste­l­len auf ein nach­tr­ägliches Abl­egen der Zwischen­­prüfung für die im Frühjahr 2020 betro­ffenen Prüflinge ver­zich­tet. Grund für diese Entscheidung ist die objek­tive Unmög­lich­k­eit, die Zwischen­­prüfung in der derzei­tigen Lage und unter den gel­ten­den, behörd­lic­hen Aufl­agen im Zusamme­nhang mit der Corona-Krise durchzuf­üh­ren.

Das Aus­set­zen der Zwischen­­prüfung gilt aussch­ließlich für die im Frühjahr 2020 betro­ffenen Prüflinge.