Zwischenprüfungen 2020 entfallen ersatzlos

Die zuständigen IHK-Gremien haben sich am 16.03.2020 darauf ver­ständigt, die für das Frühjahr 2020 ange­setzte Zwischen­prüfung ersatz­los ent­fal­len zu lassen. Auf ein nach­träg­li­ches Ablegen der Zwischen­prüfung wird für die im Frühjahr 2020 betroffe­nen Prüf­linge ver­zich­tet.

Die Zwischen­prüfung soll den Azubis wie auch den Aus­bildenden in den Betrie­ben zur Mitte der Berufs­aus­bildung in erster Linie eine Rück­meldung über den Leis­tungs­stand geben. Beide Seiten erhal­ten damit einen Hinweis wie bei­spiels­weise das Lernen weiter gefördert und Aus­bildungs­maß­nah­men ver­be­s­sert werden können.

Anders als bei der Abschluss­prüfung ergeben sich aus den Ergeb­nis­sen der Zwischen­prüfung jedoch keine ver­bindli­chen Folgen für das Beste­hen des Berufs­ab­schlus­ses. Sie fließt als Prüfungs­leis­tung nicht in das End­ergeb­nis der Abschluss­note ein.

Daher wird seitens der IHKs als zuständige Stellen auf ein nach­träg­li­ches Ablegen der Zwischen­prüfung für die im Frühjahr 2020 betroffe­nen Prüf­linge ver­zich­tet. Grund für diese Ent­scheidung ist die objek­tive Unmög­lichkeit, die Zwischen­prüfung in der derzei­tigen Lage und unter den gel­tenden, behördli­chen Auf­la­gen im Zusammen­hang mit der Corona-Krise durch­zu­füh­ren.

Das Aus­set­zen der Zwischen­prüfung gilt aus­schließlich für die im Frühjahr 2020 betroffe­nen Prüf­linge.