Berufsschulen sind geschlossen

Wie funk­tioniert die Duale Aus­bil­dung, wenn die Berufsschu­len gesc­hlos­sen sind? Dazu ver­öff­entlicht die BDA (Bundesve­reinigung Deu­tscher Arbeitgeber­verb­ände) folgende Stellung­nahme:

Aktuell findet bundes­weit kein Unterricht mehr statt. Aufgrund des gener­e­llen Unterric­ht­s­aus­falls sind Auszu­bil­dende grund­sätz­lich ver­pflich­tet, zur Fort­set­zung der Aus­bil­dung im Betrieb zu ersc­hei­nen. Der Fre­i­s­tellung­stat­bestand aus § 15 Abs. 1 Nr. 1 BBiG entfä­llt. Sofern jedoch die jewei­ligen Berufsschu­len Unterric­htsma­terial über Lernplatt­formen oder in ähn­l­i­cher Art und Weise zur Ver­fügung ste­l­len, ist davon auszugehen, dass den Auszu­bil­denden zur Bearbei­tung dieser Materialien ausre­ichend Zeit während der Aus­bil­dung zur Ver­fügung geste­llt werden muss. Da zudem in vielen Fäl­len aufgrund von vor­überg­ehenden Betri­e­bssc­hließu­ngen oder Kurz­arbeit keine reguläre Aus­bil­dung mehr mög­lich ist, müs­sen in jedem Fall individuelle Absprac­hen zwi­sc­hen Aus­bil­dungs­betrieb und Auszu­bil­denden erfolgen. Grund­sätz­lich ist der Aus­bil­dungs­betrieb ver­pflich­tet, alle ver­fügb­a­ren Mit­tel auszuschö­pfen, um die Aus­bil­dung weiter zu gewäh­r­lei­sten. (Foto: Getty Images)